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für den Kommentar und das Angebot. Ich habe jetzt aber...
chutney - 15. Jul, 10:34
Yep, ca. 1960 müsste...
Yep, ca. 1960 müsste das gewesen sein.
chutney - 30. Nov, 19:02
Ups!
Wer lesen kann, ist klar besser dran. ;) Danke!
help - 14. Jun, 15:46

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Sonntag, 28. August 2016

Gegen Luzerner Kriegsgeschäfte

von Magdalena Küng, GSoA-Zitig, August 2016

Ende Juli haben wir die Initiative «Für ein Verbot von Luzerner Kriegsgeschäften» gestartet. Es ist höchste Zeit, die Diskussion über Investitionen in die Rüstungsindustrie auch in der Stadt Luzern zu lancieren.

Luzern ist eine der führenden Tourismusstädte der Schweiz. Die spektakuläre Lage, umgeben von Bergen und direkt am See, aber auch der starke Bezug zu Innerschweizer Traditionen und Brauchtum machen Luzern für ausländische wie einheimische Touristen attraktiv. Auch als Wohn-, Arbeits- und Bildungsort strebt Luzern gute Noten an: lebendige Quartiere, attraktive öffentliche Orte, vielfältiges Wohnangebot, qualitativ hochstehende Kultur-, Sport- und Freizeitangebote, Integration, Nachhaltigkeit und hervorragende wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind nur einige der Stichworte, welche die Gesamtplanung 2016 bis 2020 der Stadt Luzern definieren.

Es sind keineswegs zu ambitionierte Ziele. Luzern ist, wie viele andere Städte ebenfalls, auf bestem Wege, sich als moderne, verantwortungsvolle und inkludierende Gemeinde zu gestalten. Geht es aber um Finanzgeschäfte, verhält es sich mit Luzerns Positionen und Ansprüchen offenbar ganz anders. Dass Geldanlagen oft in Fonds investiert werden, welche beispielsweise auch für das Fördern von fossilen Energieträgern und damit umweltschädlich eingesetzt werden, ist mehrheitlich bekannt. Die Thematik der Investitionen in verbotenes Kriegsmaterial wird hingegen selten diskutiert. Viele handelsübliche Anlageprodukte indexieren Unternehmen, welche ausschliesslich oder teilweise auf die Produktion von Waffen und Rüstungsgütern spezialisiert sind. Seien es Banken, Pensionskassen oder Versicherungen: Der Ausschluss von solchen Unternehmen in der Anlagestrategie des zu verwaltenden Vermögens wird auch in der Gemeinde Luzern kaum je angedacht.

Zu einer Stadt, die BesucherInnen aus aller Welt empfängt und begeistert und sich das solidarische Zusammenleben gross in ihr Leitbild geschrieben hat, scheinen Anlagen in der Rüstungsindustrie aber irgendwie nicht ganz zu passen. Warum nicht? Weil das Mitfinanzieren von verbotenen Waffen und Kriegsmaterial, egal wie passiv es geschehen mag, nicht vereinbar ist mit dem Bild einer modernen und verantwortungsvollen Gemeinde.

Am 23. Juli hat die GSoA zusammen mit Vertreterinnen der JUSO, der SP und den Jungen Grünen Luzern die Initiative «Für ein Verbot von Luzerner Kriegsgeschäften» eingereicht. Sinn und Zweck der Vorlage ist ein Verbot von direkten und indirekten Finanzinvestitionen in geächtetes Kriegsmaterial. Das Gesetz soll sowohl für die Stadt Luzern selbst, als auch für ihre selbstständigen öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Anstalten gelten. Auf Anfrage bei der Pensionskasse der Stadt Luzern hat die GSoA keine Antwort erhalten. So sind keine genauen Zahlen bekannt, was die Anlagen der Pensionskasse der Stadt Luzern in die Rüstungsindustrie betrifft. Aufgrund der fehlenden Ausschlusskriterien landet jedoch ein Teil des angelegten Geldes dort. Sozial und ökologisch nachhaltige Fonds können problemlos geschaffen werden und sind auf dem Markt auch schon vorhanden. Da bisher kein national geltendes Verbot für solche Investitionen existiert, können die VermögensverwalterInnen diese Problematik momentan ganz einfach ignorieren. Dies, obwohl beispielsweise der sozialverträgliche Index des MSCI, welcher Rüstungsindustrie ausschliesst, über die Jahre eine höhere Rendite aufweist als seine «Normalvariante».

Der Verzicht auf die betroffenen Anlageprodukte wäre nicht nur politisch ein starkes Zeichen: Jeder Rappen weniger, den die Waffenindustrie einsetzen kann, ist ein Rappen mehr für eine gewaltfreiere Welt. Gemessen am Kapital einer Pensionskasse oder einer lokalen Versicherung mag der Anteil an Aktionen, Obligationen, Fonds oder anderen Anlageprodukten verschwindend klein sein. Der Effekt auf der Empfängerseite wäre dennoch spürbar.

Das solidarische Zusammenleben, wie Luzern es in der eigenen Stadt fördern will, muss auch international gelten. Die aktuellen Kriege und bewaffneten Konflikte werden nicht nur teils mit Schweizer Kriegsmaterial gefochten. Die Schweiz finanziert auch die Waffenproduktion anderer Länder kräftig mit.

Gerade bei Pensionskassen, die kein Eigenkapital, sondern die Beiträge ihrer Versicherten anlegen, ist dies besonders stossend. Die GSoA ist überzeugt: Pensionskassen können die Vermögen ihrer Versicherten ohne blutige Investitionen genauso gewinnbringend anlegen.

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Nachrichtendienstgesetz - Schnüffeln ohne Grenzen?

von Lewin Lempert, GSoA-Zitig, August 2016

Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG), das am 25. September zur Abstimmung kommt, ist ein Angriff auf Freiheit und Grundrechte. Verdachtsunabhängige Massenüberwachung macht die Schweiz zum Schnüffelstaat und die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten birgt hohe Risiken. Die GSoA steht ein für ein klares Nein zum NDG.

Die Schweiz ist ein Land mit einer wenig ruhmreichen Geschichte, was die Überwachung und Fichierung von unbescholtenen BürgerInnen betrifft. Die erste grosse Fichenaffäre flog 1989 auf, knapp eine Million Menschen wurden während Jahren und Jahrzehnten systematisch überwacht und fichiert. 2010 wiederholte sich das Ganze, wiederum wurden zahlreiche Menschen Opfer einer grundlosen staatlichen Überwachung. Als ob ParlamentarierInnen, Bundesangestellte und die Regierung aus diesem historischen Erbe der Schweiz nichts gelernt hätten, wurde im letzten Herbst ein neues Schnüffelgesetz verabschiedet. Der Ge- heimdienst soll zahlreiche neue Kompetenzen erhalten. Zum Glück gelang es einem kleinen, aber überaus schlagkräftigen Bündnis aus GSoA, Juso, SP, Grünen und Digitaler Gesellschaft die nötigen 50’000 Unterschriften zu sammeln, um eine Volksabstimmung über das NDG zu ermöglichen. Die BürgerInnen sollen selbst entscheiden können, ob ihre Privatsphäre in Zukunft verdachtsunabhängig verletzt werden soll.

Privatsphäre als Hauptargument?
In der heutigen Gesellschaft mutet es manchen komisch an, wenn sich Menschen für den Schutz der Privatsphäre einsetzen. Stellen wir nicht alle intimste Bilder auf Facebook, Twitter und Co.? Sind wir nicht längst freiwillig zum gläsernen Bürger geworden? Der Kampf um Grundrechte, wobei der Schutz der Privatsphäre zum innersten Kern dieser Rechte gehört, scheint in weiten Teilen der bürgerlich-liberalen, aber auch der linken Gemeinschaft vergessen. Dabei ist dieser Kampf wichtiger denn je. Staatliche Willkür ist näher als manche meinen. Die Türkei und ihre rasche Entwicklung hin zu einem totalitären Regime oder Ungarn mit seiner rechtsextremen Regierung sind Beispiele dafür. Aber auch einige unserer Nachbarländer wie zum Beispiel Frankreich oder Spanien erlassen mittlerweile Gesetze, welche die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit stark einschränken. In Frankreich gilt seit November 2015 permanent Notrecht. Ein Staat und insbesondere eine kaum kontrollierte staatliche Institution wie der Geheimdienst, der eine schier unüberblickbare Masse an Daten über die eigene Bevölkerung angehäuft hat, sind eine grosse Gefahr – das Missbrauchspotential enorm. Doch am neuen Nachrichtendienstgesetz ist nicht nur die damit legitimierte Datensammelwut problematisch, es sind vor allem auch die neuen Kompetenzen und Mittel, die dem Geheimdienst in die Hand gegeben würden.

Spitzel und Hausdurchsuchungen
Mit dem neuen NDG wären in Zukunft Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss erlaubt. Hier noch von Rechtsstaatlichkeit zu sprechen, gleicht einem schlechten Witz. Auch wären Spitzel, die in bestimmte Milieus eingeschleust werden, legalisiert. Dass beim deutschen Verfassungsschutz – dem Pendant zum Schweizer Geheimdienst – ebensolche Spitzel lieber mit Neonazis als mit staatlichen Behörden zusammengearbeitet haben, bleibt an dieser Stelle mal lieber unkommentiert. Doch neben all diesen einzelnen Kompetenzerweiterungen ist und bleibt die grösste Gefahr der grundlegende Systemwechsel in unserer Rechtsauffassung, der mit diesem neuen Gesetz vollzogen wird. Mit dem NDG tätigen wir den Wechsel von einer Unschulds- hin zu einer Schuldvermutung. Wenn nämlich der Geheimdienst in Zukunft alle Menschen in der Schweiz massenüberwacht, dann bedeutet dies nichts anderes, als dass er davon ausgeht, dass potenziell alle schuldig sind – und zwar ohne den geringsten Tatverdacht.

Die Tür zu internationalen Militärbündnissen
Die neutrale Schweiz soll mit dem neuen Gesetz in Zukunft Cyber-Angriffe im Ausland durchführen können. Auch sollen Daten mit ausländischen Geheimdiensten ausgetauscht werden – sei es mit dem türkischen, dem amerikanischen oder dem deutschen Geheimdienst. Diese Kooperation birgt ein enormes Risiko, da andere Geheimdienste andere Messlatten haben und niemand kontrollieren kann, was mit diesen Daten dort geschieht. Wohlgemerkt: Auch hier geht es nicht um den Austausch von Daten im Rahmen einer Strafverfolgung. Es geht um den Austausch von Daten, welche nicht dazu reichen, einen Tatverdacht zu konstruieren. Die Schweiz würde sich in sicherheitspolitischer Sicht noch klarer auf eine Seite schlagen, als sie es ohnehin schon tut. Damit wird sie einerseits zur Zielscheibe und andererseits wäre die Tradition der neutralen diplomatischen Konfliktlösung gefährdet. Kurz: Bei dieser Abstimmung geht es nicht darum, ob wir das Gefühl haben, nichts zu verbergen zu haben. Es geht auch nicht darum, dass in Zukunft unsere Facebook-Bilder dem Nachrichtendienst zur Verfügung stehen. Es geht darum, unseren Rechtsstaat und unser Rechtsverständnis zu verteidigen. Es geht darum, Grundrechte und Freiheit hochzuhalten. Darum müssen wir dieses Gesetz ablehnen – mit Überzeugung.

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